Kurzfristig helfen oder langfristig betreuen. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder auf Basis einer Verordnung von Haus- oder Fachärzten. Unsere ausgebildeten Pflegefachkräfte führen alle medizinischen Tätigkeiten durch, die vom Arzt verordnet wurden. Die Behandlungspflege umfasst die medizinische und pflegerische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege durch ausgebildete Pflegefachkräfte. Angefangen bei Wundversorgung und Verbandswechsel nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Bewegung so stark eingeschränkt ist, dass die weitere Versorgung im eigenen Zuhause erfolgen muss, bis hin zu regelmäßigen Medikamentengaben und Pflegeleistungen für dauerhaft Pflegebedürftige. Als ambulanter Pflegedienst übernehmen wir im Rahmen der Behandlungspflege, neben der fachlich kompetenten Durchführung der ärztlich verordneten Therapien, die Besorgung der Verordnungen und deren Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
EINZELNE TÄTIGKEITEN
+ ANTITHROMBOSESPRITZEN + BLASENSPÜLUNGEN + BLUTDRUCKMESSUNG + BLUTZUCKERMESSUNG + DEKUBITUSBEHANDLUNG + EINLÄUFE + GABE VON MEDIKAMENTEN + INHALATIONEN, INSULINSPRITZEN + KOMPRESSIONSSTRÜMPFE AN-/ AUSZIEHEN + KOMPRESSIONSVERBÄNDE ANLEGEN + PEG-VERSORGUNG (KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG) + PFLEGE EINES ZENTRALEN VENENKATHETERS + PORTVERSORGUNG + REINIGUNG/ VERSORGUNG KÜNSTLICHER AUSGÄNGE + REINIGUNG/ VERSORGUNG VON KATHETERN + STOMAVERSORGUNG
+ TRACHEALKANÜLENPFLEGE + VERBANDSWECHSEL + VERSORGUNG SUPRAPUBISCHER KATHETER + WUNDVERSORGUNG
Wir kommen, wenn Hilfestellungen benötigt werden, um den Alltag im eigenen Zuhause meistern zu können. Wir unterstützen bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme – bei Bedarf auch mehrmals täglich. Die Leistungen der Grundpflege werden normalerweise von Alten- und Krankenpflegehelfern durchgeführt. Bei einer Kombination von Grund- und Behandlungspflege wird die Grundpflege ebenfalls von examinierten Pflegekräften durchgeführt, damit eine feste Bezugsperson für alle Belange etabliert werden kann. Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden entweder im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung oder vom Amt für Soziales und Wohnen übernommen.
EINZELNE TÄTIGKEITEN
+ AKTIVIERENDE PFLEGE MIT BEWEGUNGSÜBUNGEN + AN- UND AUSKLEIDEN + HILFE BEI DER FLÜSSIGKEITSAUFNAHME + HILFE BEI DER NAHRUNGSAUFNAHME + HILFE BEIM AUFSTEHEN AUS DEM BETT + HILFE BEIM AUFSTEHEN AUS DEM ROLLSTUHL + KÖRPERPFLEGE
+ WASCHEN + DUSCHEN + BADEN + MUND- UND ZAHNPFLEGE + NAHRUNGSZUBEREITUNG + HILFE BEI DER NAHRUNGSAUFNAHME + POSITIONS- UND BEWEGUNGSUNTERSTÜTZUNG + PROPHYLAXE-MASSNAHME + PRÄVENTION VON LUNGENENTZÜNDUNG
+ PRÄVENTION VON DEKUBITUSGESCHWÜREN + PRÄVENTION VON THROMBOSE + PRÄVENTION VON VERSTOPFUNGEN + RASIEREN + KÄMMEN + HAND- UND FUSSPFLEGE + UNTERSTÜTZUNG BEIM TOILETTENGANG + VERABREICHUNG VON SONDERNAHRUNG + VERWENDUNG VON INKONTINENZPRODUKTEN + ZU BETT BRINGEN + BETT RICHTEN, LAGERN
Wir ermöglichen Teilhabe. Persönliches Wohlbefinden hat neben einer medizinischen vor allem auch eine soziale Dimension. Wir bieten im Rahmen der ambulanten Pflege auch die Begleitung bei persönlichen Hobbys und Freizeitaktivitäten an. Diese Leistungen können bis zu einer gewissen Grenze über den sogenannten Betreuungs- und Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI über die Pflegeversicherung finanziert werden. Ein Betrag von 125 Euro kann im Monat für derartige Betreuungs- und Begleitungsleistungen beansprucht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrag zweckgebunden eingesetzt wird, um beispielsweise Angehörige zu entlasten, die in die tägliche Pflege eingebunden sind oder um die ambulante Pflege dahingehend zu ergänzen, die aktive Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu stärken und zu wahren. Der Betreuungs- und Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 zu, wenn sie im eigenen Zuhause ambulant versorgt werden.
EINZELNE TÄTIGKEITEN
+ AUSFLÜGE UND SPAZIERGÄNGE + BESUCH VON FREUNDEN + GEMEINSAME BESORGUNGEN + GEMEINSAMER ZEITVERTREIB + GEISTIGE ANREGUNGEN + HOBBYS BEIBEHALTEN
Wir kümmern uns um einen ordentlichen Haushalt und saubere Kleidung. Sofern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, werden auch hauswirtschaftliche Hilfeleistungen von der Pflegeversicherung bezahlt oder bezuschusst. Diese Hilfestellungen gehören ebenfalls zur häuslichen Pflege und sind im Sozialgesetzbuch XI explizit geregelt.
EINZELNE TÄTIGKEITEN
+ BESORGEN VON ARZNEIMITTELN + ENTSORGUNG VON MÜLL + PFLEGE DER KLEIDUNG UND WÄSCHE (WASCHEN, BÜGELN) + REINIGEN DER WOHNUNG + UNTERSTÜTZUNG BEIM EINKAUFEN + ZUBEREITUNG VON MAHLZEITEN
Neben den Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung bieten wir eine Reihe von Serviceleistungen, von denen Pflegebedürftige und Angehörige profitieren:
Dienstleistungen
+ AUSFÜLLEN VON ANTRÄGEN + AUSFÜLLEN VON OFFIZIELLEN UNTERLAGEN + BEANTRAGUNG DES PFLEGEGRADES + BERATUNG VON PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN + SCHULUNG VON PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN + BESORGUNG VON REZEPTEN BEI HAUS-ODER FACHARZT + ESORGUNG VON VERORDNUNGEN BEI HAUS-ODER FACHARZT + BESORGUNG VON MEDIKAMENTEN AUS DER APOTHEKE + HILFE BEI ANTRAGSTELLUNGEN + HILFE BEI PFLEGEANTRÄGEN + HILFE BEI ANTRAG AUF HILFSMITTEL + HILFE BEI ANTRAG AUF EIN PFLEGEBETT + HILFE BEI ANTRAG AUF EINEN ROLLSTUHL + HILFE BEI ANTRAG AUF EINEN BADEWANNENSITZ + HILFE BEI DER BEANTRAGUNG EINES SCHWERBEHINDERTENAUSWEISES + HILFE BEI DER AUSWAHL EINES PHYSIOTHERAPEUTEN + HILFE BEI DER AUSWAHL EINES FRISEURS + HILFE BEI DER AUSWAHL EINES KOSMETIKERS + HILFE BEI DER AUSWAHL EINES LEBENSMITTELLIEFERSERVICES + HILFE BEI DER AUSWAHL EINES SANITÄTSHAUSES + VERHINDERUNGSPFLEGE + VERHINDERUNGSPFLEGE BEI URLAUB VON PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN + VERHINDERUNGSPFLEGE BEI KRANKHEIT VON PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN + VERMITTLUNG VON HAUSNOTRUFSYSTEMEN
Kurzfristig helfen oder langfristig betreuen. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder auf Basis einer Verordnung von Haus- oder Fachärzten. Unsere ausgebildeten Pflegefachkräfte führen alle medizinischen Tätigkeiten durch, die vom Arzt verordnet wurden. Die Behandlungspflege umfasst die medizinische und pflegerische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege durch ausgebildete Pflegefachkräfte.
Angefangen bei Wundversorgung und Verbandswechsel nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Bewegung so stark eingeschränkt ist, dass die weitere Versorgung im eigenen Zuhause erfolgen muss, bis hin zu regelmäßigen Medikamentengaben und Pflegeleistungen für dauerhaft Pflegebedürftige. Als ambulanter Pflegedienst übernehmen wir im Rahmen der Behandlungspflege, neben der fachlich kompetenten Durchführung der ärztlich verordneten Therapien, die Besorgung der Verordnungen und deren Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
EINZELNE TÄTIGKEITEN
+ ANTITHROMBOSESPRITZEN
+ BLASENSPÜLUNGEN
+ BLUTDRUCKMESSUNG
+ BLUTZUCKERMESSUNG
+ DEKUBITUSBEHANDLUNG
+ EINLÄUFE
+ GABE VON MEDIKAMENTEN
+ INHALATIONEN, INSULINSPRITZEN
+ KOMPRESSIONSSTRÜMPFE AN-/ AUSZIEHEN
+ KOMPRESSIONSVERBÄNDE ANLEGEN
+ PEG-VERSORGUNG
(KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG)
+ PFLEGE EINES ZENTRALEN
VENENKATHETERS
+ PORTVERSORGUNG
+ REINIGUNG/ VERSORGUNG KÜNSTLICHER
AUSGÄNGE
+ REINIGUNG/ VERSORGUNG VON KATHETERN
+ STOMAVERSORGUNG
+ TRACHEALKANÜLENPFLEGE
+ VERBANDSWECHSEL
+ VERSORGUNG SUPRAPUBISCHER KATHETER
+ WUNDVERSORGUNG
Wir kommen, wenn Hilfestellungen benötigt werden, um den Alltag im eigenen Zuhause meistern zu können. Wir unterstützen bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme – bei Bedarf auch mehrmals täglich. Die Leistungen der Grundpflege werden normalerweise von Alten- und Krankenpflegehelfern durchgeführt. Bei einer Kombination von Grund- und Behandlungspflege wird die Grundpflege ebenfalls von examinierten Pflegekräften durchgeführt, damit eine feste Bezugsperson für alle Belange etabliert werden kann. Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden entweder im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung oder vom Amt für Soziales und Wohnen übernommen.
EINZELNE TÄTIGKEITEN
+ AKTIVIERENDE PFLEGE MIT
BEWEGUNGSÜBUNGEN
+ AN- UND AUSKLEIDEN
+ HILFE BEI
+ DER FLÜSSIGKEITSAUFNAHME
+ DER NAHRUNGSAUFNAHME
+ DEM AUFSTEHEN AUS DEM BETT
+ DEM AUFSTEHEN AUS DEM ROLLSTUHL
+ KÖRPERPFLEGE
+ WASCHEN
+ DUSCHEN
+ BADEN
+ MUND- UND ZAHNPFLEGE
+ NAHRUNGSZUBEREITUNG
+ HILFE BEI DER NAHRUNGSAUFNAHME
+ POSITIONS- UND
BEWEGUNGSUNTERSTÜTZUNG
+ PROPHYLAXE-MASSNAHME
+ PRÄVENTION VON
+ LUNGENENTZÜNDUNG
+ DEKUBITUSGESCHWÜREN
+ THROMBOSE
+ VERSTOPFUNGEN
+ RASIEREN
+ KÄMMEN
+ HAND- UND FUSSPFLEGE
+ UNTERSTÜTZUNG BEIM TOILETTENGANG
+ VERABREICHUNG VON SONDERNAHRUNG
+ VERWENDUNG VON INKONTINENZPRODUKTEN
+ ZU BETT BRINGEN
+ BETT RICHTEN, LAGERN
Wir ermöglichen Teilhabe. Persönliches Wohlbefinden hat neben einer medizinischen vor allem auch eine soziale Dimension. Wir bieten im Rahmen der ambulanten Pflege auch die Begleitung bei persönlichen Hobbys und Freizeitaktivitäten an. Diese Leistungen können bis zu einer gewissen Grenze über den sogenannten Betreuungs- und Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI über die Pflegeversicherung finanziert werden. Ein Betrag von 125 Euro kann im Monat für derartige Betreuungs- und Begleitungsleistungen beansprucht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrag zweckgebunden eingesetzt wird, um beispielsweise Angehörige zu entlasten, die in die tägliche Pflege eingebunden sind oder um die ambulante Pflege dahingehend zu ergänzen, die aktive Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu stärken und zu wahren. Der Betreuungs- und Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 zu, wenn sie im eigenen Zuhause ambulant versorgt werden.
EINZELNE TÄTIGKEITEN
+ AUSFLÜGE UND SPAZIERGÄNGE
+ BESUCH VON FREUNDEN
+ GEMEINSAME BESORGUNGEN
+ GEMEINSAMER ZEITVERTREIB
+ GEISTIGE ANREGUNGEN
+ HOBBYS BEIBEHALTEN
Wir kümmern uns um einen ordentlichen Haushalt und saubere Kleidung. Sofern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, werden auch hauswirtschaftliche Hilfeleistungen von der Pflegeversicherung bezahlt oder bezuschusst. Diese Hilfestellungen gehören ebenfalls zur häuslichen Pflege und sind im Sozialgesetzbuch XI explizit geregelt.
EINZELNE TÄTIGKEITEN
+ BESORGEN VON ARZNEIMITTELN
+ ENTSORGUNG VON MÜLL
+ PFLEGE DER KLEIDUNG UND WÄSCHE
(WASCHEN, BÜGELN)
+ REINIGEN DER WOHNUNG
+ UNTERSTÜTZUNG BEIM EINKAUFEN
+ ZUBEREITUNG VON MAHLZEITEN
Neben den Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung bieten wir eine Reihe von Serviceleistungen, von denen Pflegebedürftige und Angehörige profitieren:
Dienstleistungen
+ AUSFÜLLEN
+ VON ANTRÄGEN
+ VON OFFIZIELLEN UNTERLAGEN
+ BEANTRAGUNG DES PFLEGEGRADES
+ BERATUNG VON PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN
+ SCHULUNG VON PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN
+ BESORGUNG
+ VON REZEPTEN BEI HAUS-ODER
FACHARZT
+ VON VERORDNUNGEN BEI HAUS-ODER
FACHARZT
+ VON MEDIKAMENTEN AUS DER APOTHEKE
+ HILFE BEI ANTRAGSTELLUNGEN
+ PFLEGEANTRAG
+ HILFSMITTEL
+ PFLEGEBETTEN
+ ROLLSTÜHLE
+ BADEWANNENSITZE
+ SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
+ HILFE BEI DER AUSWAHL
+ EINES PHYSIOTHERAPEUTEN
+ EINES FRISEURS
+ EINES KOSMETIKERS
+ EINES LEBENSMITTELLIEFERSERVICES
+ EINES SANITÄTSHAUSES
+ VERHINDERUNGSPFLEGE
+ BEI URLAUB VON PFLEGENDEN
ANGEHÖRIGEN
+ Bei KRANKHEIT VON PFLEGENDEN
ANGEHÖRIGEN
+ VERMITTLUNG VON HAUSNOTRUFSYSTEMEN
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