Die Betreuung von Pflegebedürftigen kann durch einen Pflegedienst oder auch durch Angehörige durchgeführt werden. Ambulante Pflegedienste können mehrmals die Woche oder auch täglich vorbeikommen, um den Betroffenen wie auch seine Angehörigen zu entlasten.
Die Kosten für unsere Behandlungspflege werden, nach Verordnung des behandelnden Arztes, von Ihrer Krankenkasse übernommen. Selbstverständlich bieten wir alle unsere Leistungen auch für Selbstzahler an.
Ja, wir sind über unsere Verträge bei allen deutschen Kranken- und Pflegekassen zugelassen.
Sofern wir freie Kapazitäten haben, können wir in der Regel am Folgetag mit der Pflege zu Hause beginnen. Das kann auch ein Wochenende sein.
Jeder Kunde hat für die Pflege einen festen Ansprechpartner. Daneben gibt es ein kleines Team weiterer Pflegekräfte, das die Pflege übernimmt, wenn die Bezugspflegekraft frei hat oder einmal krank ist. Ähnliches gilt übrigens auch für die Haushaltshilfe und Betreuung. So kann sich ein Vertrauensverhältnis entwickeln und zwischenmenschliches Miteinander entstehen.
Wir bemühen uns, die mit Ihnen vereinbarten Zeiten einzuhalten. In der Regel klappt das auch gut. Dennoch kann auch einmal etwas dazwischenkommen, wie zum Beispiel ein Notfall oder die Pflegekraft steht im Stau. Dann rufen wir aber an und geben Bescheid. Und wenn Sie etwas vorhaben, zum Beispiel, weil Sie übers Wochenende die Kinder besuchen möchten? Kein Problem, bitte informieren Sie uns mindestens einen Tag vorher. Übrigens: Falls der Pflegebedürftige zeitweise in ein Krankenhaus oder zur Reha muss, ruht die Pflegetätigkeit, bis er die Pflege zu Hause wieder benötigt. Das Zeitfenster in der Pflegetour kann für einen gewissen Zeitraum reserviert werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten sind wir für unsere Kunden in Notfällen am Bereitschaftstelefon immer erreichbar, auch an Feiertagen und am Wochenende.
Pflegebedürftige können per Gesetz den Pflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Pflegedienst kann den Vertrag nur mit einer Frist von 4 Wochen beenden.
Wir nehmen Datenschutz und Schweigepflicht sehr erst. Daher dürfen wir nur Personen Auskunft geben, die der Vertragspartner zuvor benannt bzw. bevollmächtigt hat.
Vertraulichkeit gilt übrigens auch für Auskünfte über unsere Mitarbeiter.
Die Betreuung von Pflegebedürftigen kann durch einen Pflegedienst oder auch durch Angehörige durchgeführt werden. Ambulante Pflegedienste können mehrmals die Woche oder auch täglich vorbeikommen, um den Betroffenen wie auch seine Angehörigen zu entlasten.
Die Kosten für unsere Behandlungspflege werden, nach Verordnung des behandelnden Arztes, von Ihrer Krankenkasse übernommen. Selbstverständlich bieten wir alle unsere Leistungen auch für Selbstzahler an.
Ja, wir sind über unsere Verträge bei allen deutschen Kranken- und Pflegekassen zugelassen.
Sofern wir freie Kapazitäten haben, können wir in der Regel am Folgetag mit der Pflege zu Hause beginnen. Das kann auch ein Wochenende sein.
Jeder Kunde hat für die Pflege einen festen Ansprechpartner. Daneben gibt es ein kleines Team weiterer Pflegekräfte, das die Pflege übernimmt, wenn die Bezugspflegekraft frei hat oder einmal krank ist. Ähnliches gilt übrigens auch für die Haushaltshilfe und Betreuung. So kann sich ein Vertrauensverhältnis entwickeln und zwischenmenschliches Miteinander entstehen.
Wir bemühen uns, die mit Ihnen vereinbarten Zeiten einzuhalten. In der Regel klappt das auch gut. Dennoch kann auch einmal etwas dazwischenkommen, wie zum Beispiel ein Notfall oder die Pflegekraft steht im Stau. Dann rufen wir aber an und geben Bescheid. Und wenn Sie etwas vorhaben, zum Beispiel, weil Sie übers Wochenende die Kinder besuchen möchten? Kein Problem, bitte informieren Sie uns mindestens einen Tag vorher. Übrigens: Falls der Pflegebedürftige zeitweise in ein Krankenhaus oder zur Reha muss, ruht die Pflegetätigkeit, bis er die Pflege zu Hause wieder benötigt. Das Zeitfenster in der Pflegetour kann für einen gewissen Zeitraum reserviert werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten sind wir für unsere Kunden in Notfällen am Bereitschaftstelefon immer erreichbar, auch an Feiertagen und am Wochenende.
Pflegebedürftige können per Gesetz den Pflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Pflegedienst kann den Vertrag nur mit einer Frist von 4 Wochen beenden.
Wir nehmen Datenschutz und Schweigepflicht sehr erst. Daher dürfen wir nur Personen Auskunft geben, die der Vertragspartner zuvor benannt bzw. bevollmächtigt hat.
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